Sportrecht

15.03.2016 VH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. März 2016 ein grundlegendes Urteil zur Vermittlung von Sportwetten getroffen (Rs. C-336/14). Sportwetten gelten in Deutschland (im Unterschied etwa zu Österreich) als Glücksspiel und werden staatlich reguliert.
Die staatliche Regulierung im Bereich der Sportwetten befindet sich spätestens seit Urteilen des EuGH aus dem Jahre 2010 in Umbruch. Das seinerzeitige deutsche Regime wurde als Verstoß gegen Europarecht für unanwendbar erklärt. Seither werden Internet-Angebote privater Vermittler wie bwin, mybet, etc. von den deutschen Behörden geduldet.
Seit 2012 besteht mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag zumindest theoretisch eine neue gesetzliche Grundlage für das Angebot von Sportwetten. Dieser sah die Ausgabe einer begrenzten Anzahl von Konzessionen an Anbieter vor. Faktisch konnte der Staatsvertrag bislang aber nicht vollzogen werden, da das Vergabeverfahren vor den Verwaltungsgerichten angefochten und gestoppt wurde (zuletzt: VGH Hessen – 8 B 1028/15).
Dieser Regelungszustand wurde vom EuGH abermals kritisch beurteilt. Der Staatsvertrag wird den durch das Gericht aufgestellten hohen Anforderungen nicht gerecht werden können (wir hatten dies bereits vor einigen Jahren in einem Fachbeitrag so gewertet). Die Anbieter werden weiterhin zumindest auf europarechtlicher Grundlage agieren. Für Sportvereine und Mediahäuser ist relevant, dass Sponsoring und Werbemaßnahmen auch in der Übergangsphase erlaubt sind.