Wettbewerbsrecht / Social Media
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, inwieweit Influencer und Blogger ihre Äußerungen und Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen
Der Antragsteller ist ein eingetragener Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Er macht gegen die Antragsgegnerin, eine Bloggerin und Influencerin, im Wege des Eilverfahrens wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Er meint, sie habe in drei Instagram-Posts gegen die Vorschriften des UWG verstoßen, weil sie kommerzielle Werbung betrieben habe, ohne diese als Werbung zu kennzeichnen. Das Landgericht Berlin ist…