BGH stärkt Ansprüche des Urhebers auf angemessenen Vergütung
In einem von WLHK betreuten Verfahren macht der BGH den Fotografen Hoffnung im Kampf gegen Mini-Honorare des Funke-Fotopools
Die Funke Medien Gruppe besitzt zahlreiche Zeitungen in NRW. Für Fotojournalisten ist Funke der wichtigste Arbeitsgeber in dieser Region. 2009 gründete sie den FotoPool, eine als Bildagentur bezeichnete Agentur und stellte somit die Vergütung der Fotografen auf kreative Weise um. Während die Fotografen zuvor für jede Veröffentlichung bezahlt wurden, erhielten sie nunmehr nur noch Tagespauschalen…